Beratungsstelle Extremismus: Thema “Rückkehrer und Rückkehrerinnen”

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Thema “Rückkehrer und Rückkehrerinnen”

Bereits seit den Anfängen des Krieges in Syrien und im Irak ist die Beratungsstelle Extremismus mit den Themen dschihadistischer Radikalisierung und (potentiell) ausreisender KämpferInnen befasst. Seit der Niederlage des so genannten Islamischen Staates bestimmt nunmehr die Frage der Rückkehr dieses Personenkreises die Debatte.

RückkehrerInnen und die Situation von Kindern und Jugendlichen in den syrischen IS-Lagern

Es ist fünf Jahre her, seit die Terrororganisation Daesh (arab. Akronym für die Terrororganisation Islamischer Staat in Syrien und im Irak) Gebiete in Syrien vom Irak ausgehend erobert hat. Derzeit ist die Anziehungskraft des Islamischen Staates durch seine militärische und territoriale Niederlage geschwächt. Die Terrormiliz gilt in Syrien und im Irak als besiegt. Was nun mit den tausenden in- und ausländischen Daesh-AnhängerInnen geschehen soll, sorgt in Europa und darüber hinaus für Uneinigkeit.

RückkehrerInnen im Fokus

In den letzten Wochen erhielt das Thema der RückkehrerInnen viel politische und mediale Aufmerksamkeit. Ganz allgemein werden AnhängerInnen von Terrororganisationen, ausländische KämpferInnen (Foreign Fighters), welche in ihre Herkunftsländer zurückkehren (möchten), als RückkehrerInnen bezeichnet. Konkret sprechen wir derzeit über österreichische StaatsbürgerInnen, die sich der Terrororganisation Islamischer Staat angeschlossen haben, sich mittlerweile in den Konfliktregionen Syrien und Irak in Gefangenschaft befinden und nach Österreich rückgeführt werden sollen. RückkehrerInnen sind keine homogene Gruppe, sondern höchst unterschiedlich. Es handelt sich um nach wie vor hoch ideologisiert GefährderInnen, die innerhalb der Lager weiterhin für den so genannten islamischen Staat Propagandamaterialien verbreiten und sich selbst als MärtyrerInnen stilisieren. Weiters befinden sich Personen in den Lagern, die sich von der Ideologie und der Politik des IS abgewandt haben und diese mittlerweile ablehnen. Eine dritte Personengruppe sind MitläuferInnen, deren Motive nicht in erster Linie ideologisch begründet waren.

Großteil Kinder und Jugendliche

Ein wesentlicher Aspekt kommt in dieser Debatte zu kurz: der größte Teil der Inhaftierten sind Kinder und Jugendliche. Von der Internationalen Gemeinschaft wurden bisher kaum Strategien über den weiteren Umgang mit den Daesh Detention Centers und Gefangenenlagern sowie den menschen- und völkerrechtlichen Implikationen angedacht.

Die Problemfelder beschränken sich nicht allein darauf, IS-angehörige Unions-StaatsbürgerInnen schnellstmöglich nach Europa zurückzuführen oder nicht. Die Situation der Kinder und Jugendlichen in den Lagern ist aus humanitärer Sicht äußerst prekär. Es braucht internationale Anstrengungen, um diese Kinder und Jugendlichen möglichst schnell in Sicherheit zu bringen.

In Nord-Syrien existieren derzeit sechs Lager in denen AnhängerInnen des Islamischen Staates in Gewahrsam genommen wurden: das Kampa Roj, Newroz, Al Hol, Ein Issa, Areesha und Mabrouka. Noch vor der Baghouz-Offensive (Februar 2019) zählte die Lageradministration insgesamt 4.958 Kinder im Alter von 0-2 Jahren und 3.936 Kinder im Alter von 3-4 Jahren. 11.738 Kinder zwischen 5-11 Jahren wurden allein im Januar 2019 in den Lagern registriert. Des Weiteren befinden sich 3.302 weibliche Jugendliche im Alter von 12-17 und 3.329 männliche Jugendlichen derselben Altersspanne in den Camps. Die Situation von Kindern und Jugendlichen in Gefangenschaft ist äußerst prekär. Aufgrund militärischer wie politischer Unsicherheit werden die zuvor genannten Einrichtungen größtenteils als Gefangenenlager und nicht als Flüchtlingslager geführt. Folglich erhalten Kinder weder Zugang zu Hilfsgütern von internationalen Hilfsorganisationen, noch medizinische und psychologischer Versorgung und Bildung. Männliche Jugendliche ab 15 Jahren werden von den Familien getrennt und mit erwachsenen Männern untergebracht.

Vermisste Personen

Nicht zu vergessen ist, dass aufgrund der langwierigen, und anhaltenden, Gewaltzyklen im Irak und in Syrien unzählige Menschen verschwunden sind. In einem halben Jahrzehnt der Schreckensherrschaft des sogenannten Islamischen Staates gelten 20.000 Personen in Syrien als vermisst. Diese werden von ihren Familienmitgliedern gesucht. Menschenrechtsorganisationen beklagen den Verlust von Beweismaterialien und Informationen über Vermisste, aufgrund frühzeitiger Entlassungen von AnhängerInnen aus den Daesh Detention Centers. Die Verfolgung mutmaßlicher Kriegsverbrecher sowie Ermittlungen und Befragungen zu Vermissten müssen vorangetrieben werden. Hier tragen die globalen BündnispartnerInnen gegen den Terrorismus die Verantwortung der Aufklärung und Aufarbeitung, in einem herausfordernden Rennen gegen die Zeit. Eine wesentliche Rolle kommt in der Aufklärung Menschenrechtsorganisationen, AktivistInnen und den betroffenen Familien zu. Die US-geführte Koalition muss gemeinsam mit der SDF (Syrian Democratic Forces – Demokratischen Kräfte Syriens) den Einsatz von internationalen forensischen ExpertInnen und Ermittlungsteams die Exhumierung von Massengräbern unterstützen und der möglichen Vernichtung von Beweisen entgegenwirken.

Österreich trägt Verantwortung

Auch Österreich trägt eine Verantwortung für seine IS-AnhängerInnen und deren Kinder. Derzeit ist nur von einer geringen Anzahl von österreichischen AnhängerInnen und deren Angehörigen in den Camps auszugehen. Die Rückführung der Kinder und Jugendlichen, wirft Fragen nach professionellen Umgangsmöglichkeiten und Versorgungsstrukturen auf. Wie mit Erwachsenen RückkehrerInnen umzugehen ist, wurde im September 2018 bereits von ExpertInnen in einem Positionspapier des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung festgehalten. Nun bedarf es einer Willenserklärung der Politik, sich dieser Thematik mit der notwendigen Sorgfalt und in Kooperation mit ExpertInnen und NGOs zu widmen. Die derzeitige geographische Distanz zu den AnhängerInnen des Islamischen Staates mit österreichischer Staatbürgerschaft bedeutet keine langfristige und nachhaltige Sicherheitsmaßnahme. Ganz im Gegenteil stellt sie eine Sicherheitslücke dar und ein langfristiges Sicherheitsrisiko. Dem so genannten Islamischen Staat ist es trotz seines Scheiterns gelungen, eine Generation an Kindern und Jugendlichen zu brutalisieren, langfristig zu beeinträchtigen und zu radikalisieren. Der Nährboden für die Theologie der Gewalt des Islamischen Staates keimt in den Lagern Nordsyriens, wo 27.000 Kinder und Jugendliche gemeinsam mit GefährderInnen festsitzen, während in der Region die Zyklen der Gewalt und staatlicher Repression weitergehen.

PDF Download: RückkehrerInnen und die Situation von Kindern und Jugendlichen in den syrischen IS-Lagern

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Veröffentlicht am 23.04.2019, Beratungsstelle Extremismus