FAQs
Sektion: Definition und Merkmale
Artikel: Was ist unter Extremismus zu verstehen?
Der Begriff Extremismus geht auf das lateinische Wort „extremus“, das heißt „der Äußerste“, zurück und bezieht sich auf Weltanschauungen, Ideen oder Handlungen außerhalb der so genannten „Norm“.
Als Extremismen werden im Allgemeinen politische Ideologien verstanden, die den Werten und Überzeugungen einer Gesellschaft diametral entgegenstehen, die also am äußersten Rande der Gesellschaft verortet sind. Was jedoch die jeweiligen Werte, also die „Norm“, ausmacht, auf die sich eine Gesellschaft geeinigt hat, hängt vom historischen, politischen, sozialen und globalen Kontext ab.Die Bereitschaft, die eigenen Ideen mit Gewalt durchzusetzen, gilt als ein Merkmal extremistischer Gruppierungen.
Neben der Gewaltbereitschaft gibt es folgende Gemeinsamkeiten, die sich in vielen extremistischen Ideologien wiederfinden:
• Absolutheitsanspruch
• Dichotomes Weltbild
• Freund – Feind Schema
• Verschwörungstheorien
• Fanatismus
• Autoritarismus
• Eine Gemeinschaft, unter die sich der/die Einzelne unterzuordnen hatArtikel: Was ist unter Radikalisierung zu verstehen?
Radikalisierung wird als jener Prozess bezeichnet, der zur Entwicklung extremistischer Weltanschauungen führt. Radikalisierung ist ein Prozess, der selten linear verläuft und stets mehrdimensionale Ursachen hat. Dieser Prozess verläuft bei jeder Person unterschiedlich.
Es gibt keine Checkliste, die es abzuhaken gilt, um Radikalisierung festzustellen. Dennoch gibt es Muster, die immer wieder auftauchen. Bei Jugendlichen geht es oft um ein Bedürfnis nach Orientierung in einer komplexen Welt, einem Protest gegen Ungerechtigkeit und einem Wunsch nach Zugehörigkeit zu einer Gruppe und Gemeinschaft.Das Wort „radikal“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet ursprünglich Wurzel (radix). Es wurde im Laufe der Jahrhunderte in verschiedenen Zusammenhängen verwendet.
Radikalisierung wird als Prozess verstanden und je nach Kontextualisierung unterschiedlich definiert. Im 19. Jahrhundert beispielsweise war „Radikalismus“ das Motto liberaler Reformer_innen, während im 20. Jahrhundert oft marxistische Revolutionär_innen als Radikale galten.
Im Kontext ihrer jeweiligen Zeit wurden radikale Personen(-gruppen) immer auch als extremistisch bezeichnet. Im historischen Kontext haben einige Forderungen von so genannten Extremist_innen Frauen- und Menschrechte in den Bereichen Wahlrecht, Arbeitsrecht, Sozial- und Gesundheitsrecht weiterentwickelt und somit wesentlich zur Demokratiebildung beigetragenArtikel: Woran kann ich erkennen, dass sich jemand radikalisiert?
Es gibt keine Checkliste von Anzeichen, die auf eine extremistische Geisteshaltung schließen lassen. Folgende Verhaltensweisen können jedoch auf einen Prozess der Radikalisierung hinweisen:
- Er/sie ändert seine/ihre Lebensweise (z.B. Ess- und Schlafgewohnheiten, Hobbys, Kinobesuche, Sport) deutlich.
- Er/sie schränkt den Kontakt mit bisherigen Freund_innen ein oder zieht sich ganz von seinem/ihrem bisherigen Umfeld zurück.
- Er/sie besucht häufig einschlägige Seiten und Foren im Internet.
- Er/sie hört nur mehr einschlägige Musik (in der rechtsextremen Szene Bands wie Landser, Radikhal, Stahlgewitter, im dschihadistischen Milieu Naschids)
- Er/sie wird zunehmend aggressiv, wenn es um die eigene politische Überzeugung oder die eigene Religion geht.
- Er/sie gibt offen rassistische und/oder antisemitische Äußerungen von sich und verherrlicht den Einsatz von Gewalt.
Da jede Radikalisierungsgeschichte einzigartig ist und komplexe Ursachen hat, muss vor einer Schlussfolgerung die Situation der Betroffenen und ihrer sozialen Umgebung eingehend analysiert werden.
Aussagen oder Verhaltensweisen eines (jungen) Menschen, die problematisch erscheinen und eine Radikalisierung vermuten lassen, müssen zunächst immer in einen Kontext gesetzt werden.Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an die Helpline unter 0800 2020 44 oder schicken Sie uns eine E-Mail unter: office@beratungsstelleextremismus.at
Artikel: Wodurch wird Radikalisierung begünstigt?
Jugendliche am Weg zum Erwachsenwerden suchen nach Antworten: Wohin gehöre ich? Wo kann ich etwas bewirken? Warum gibt es so viel Unrecht auf der Welt? Es ist ein Prozess der Identitätssuche und der eigenen Verortung, der auch mit der Suche nach Aufmerksamkeit, Provokation und Rebellion verbunden sein kann. Radikalisierung ist jedoch kein Phänomen der Jugend alleine, sondern auch Erwachsene können sich in Zeiten der Krise und Sinnsuche extremistischen Gruppierungen zuwenden.
Es gibt kein klares Profil in Richtung Radikalisierung. Folgende Muster lassen sich jedoch beobachten:
- Der Anschluss an eine extremistische Gruppierung kann zu einer Stabilität der Persönlichkeit beitragen.
- Gewaltaffinität kann von der extremistischen Gruppierung kanalisiert werden und die extremistische Ideologie als Rechtfertigung für delinquentes Verhalten dienen.
- Die extremistische Ideologie kann ein Mittel zur Provokation sein, indem Symbole, Gesten und Sprache extremistischer Gruppierungen verwendet werden.
- Aus einer politischen Überzeugung kann eine extremistische Ideologie werden, für die man bereit ist zu kämpfen.
Häufig steht ein Entfremdungsprozess zu Beginn eines Radikalisierungsprozesses. Die betroffenen Personen sind mit sich selbst unzufrieden, haben Misserfolge erlebt, fühlen sich ausgegrenzt. Neben dem Identitätsangebot extremistischer Gruppierungen, dem Gefühl zu einer Gemeinschaft zu gehören, in der man akzeptiert wird, geht es auch um Selbstwirksamkeit, die Erfahrung, dass das eigene Handeln eine Wirkung hat.
Artikel: Was kann ich tun, wenn mein Kind extremistische Ansichten vertritt?
Auch wenn die Jugendlichen die Lebensweise der Eltern abwerten und alles in Frage stellen, sollten sich Eltern und andere Bezugspersonen bemühen, ruhig und überlegt zu bleiben. Es ist wichtig, nicht gleich in Panik zu verfallen, nicht zurück zu weichen, wenn provoziert wird, sondern zu versuchen, in Beziehung zu bleiben und über Empathie in ein vertrauensvolles Gespräch zu kommen.
Wesentlich ist es dem Kind zu vermitteln, dass es geliebt wird – unabhängig von seinen Einstellungen. Die Eltern sollten Interesse an den Meinungen und Erlebnissen ihrer Kinder zeigen, offene Fragen stellen und mit ihren Kindern über ihre Überzeugungen sprechen.
Die Ablehnung extremistischer Sichtweisen kann sehr wohl klar zum Ausdruck gebracht werden, sich jedoch auf religiöse Debatten bzw. rechtspopulistische Sichtweisen einzulassen, ist selten sinnvoll. Die ideologische Einstellung des Sohnes/der Tochter darf nicht zum Mittelpunkt der Beziehung werden.
Hilfreich sind Angebote für positive gemeinsame Erlebnisse mit der Familie und Freund_innen außerhalb der extremistischen Szenen. Die Eltern sollten sich ernsthaft darum bemühen, die Veränderungen zu verstehen und zwar aus der Perspektive der Tochter oder des Sohnes. Strafen oder Verbote sind meistens kontraproduktiv und führen eher dazu, dass sich die Jugendlichen immer weiter entfernen.
Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie nicht mehr weiter wissen! Wenden Sie sich an die Helpline unter 0800 2020 44 oder schicken Sie uns eine E-Mail unter: office@beratungsstelleextremismus.at
Artikel: Woran kann ich erste positive Veränderungen bemerken?
Die Veränderung passiert nicht plötzlich, sondern nach und nach. Erste Erfolge können sein, dass Ihr Kind, Ihr Freund, Ihre Freundin oder Ihr Schüler, Ihre Schülerin wieder mehr von sich erzählt, offener wird, wieder den Kontakt zu alten Freund*innen aufnimmt, sich wieder für die Schule/den Job interessiert oder erste Zweifel an der extremistischen Ideologie äußert.
Sektion: Rechtliches und Meldemöglichkeiten
Artikel: Welche Symbole extremistischer Gruppierungen sind verboten?
Hier haben wir eine Übersicht zu verbotenen Symbolen zusammengestellt:
Verbotene_Symbole.pdfGrundlage für das Verbot nationalsozialistischer Symbole sind das Verbotsgesetz und das Abzeichengesetz:
Verbotsgesetz 1947 (RIS – Rechtsinformationssystem)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000207Abzeichengesetz 1960 (RIS – Rechtsinformationssystem)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005262Das Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz) kann im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes abgerufen werden:
Symbole-Gesetz (RIS – Rechtsinformationssystem)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_I_103/BGBLA_2014_I_103.htmlMit 1. März 2019 wird die Liste der verbotenen Symbole ausgeweitet:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_1611984/COO_2026_100_2_1612005.html2021 wurde die Liste der verbotenen Symbole noch einmal erweitert durch: die gesamte Gruppierung der “Hisbollah”, “Identitäre Bewegung Österreich”, “Die Österreicher (DO5)”, “Hizb ut-Tahrir”, “Kaukasus-Emirat” und die “Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front”.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_1855469/REGV_COO_2026_100_2_1855469.htmlListe der verbotenen Symbole mit Abbildungen (RIS – Rechtsinformationssystem)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_528/Anlagen_0001_DC2036DF_27E1_4D7C_AA3B_14856ECFFF1B.pdfsigArtikel: Wo kann ich verdächtige Inhalte aus dem Internet melden?
Neonazistische, rassistische oder antisemitische Inhalte können an folgende Stellen gemeldet werden:
- Meldestelle gegen Kinderpornografie und Nationalsozialismus im Internet
https://www.stopline.at/de/meldung-info/ - Mauthausenkomitee
http://www.mkoe.at/rechtsextremismus-melden - Meldestelle NS-Wiederbetätigung
ns-meldestelle@dsn.gv.at - Meldestelle extremistische und radikale Videos
stopextremists@dsn.gv.at
Fälle von Rassismus (auch im Internet):
- ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
https://www.zara.or.at/de/beratungsstellen/GegenRassismus/melden - Dokustelle f. Muslime in Österreich
Dokustelle ist eine Dokumentationsstelle der IGGiÖ
http://www.derislam.at/…..Dokustelle
Hasspostings, Cyber Mobbing und andere Formen von verbaler und psychischer Gewalt im Internet können bei der Beratungsstelle #GegenHassimNetz gemeldet werden. Die juristisch und psychosozial geschulten Mitarbeiter_innen der Stelle bieten Beratung, Hilfe und Unterstützung für Betroffene von Hasskommentaren, Beschimpfungen, Cyber Mobbing und anderen Formen von psychischer und verbaler Gewalt im Netz. Sie geben eine Ersteinschätzung zu den hetzerischen Inhalten ab, informieren über rechtliche Grundlagen und mögliche Handlungsoptionen und unterstützen betroffene User_innen bei möglichen rechtlichen und anderen Schritten. Die Beratungsstelle meldet darüber hinaus entsprechende Hasspostings bei den jeweiligen IT-Unternehmen wie Facebook oder YouTube, um eine Löschung zu erwirken und erstattet Anzeige bei illegalen Inhalten.
- #GegenHassimNetz
Beratungsstelle #GegenHassimNetz
Wenn Sie in Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Youtube extremistische, rassistische oder antisemitische Beiträge entdecken, können diese in der Regel auch direkt an das jeweilige Netzwerk gemeldet werden.
Hasspostings via App mit Smartphone oder Tablet übermitteln:
- „BanHate“ App der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.
http://www.banhate.com/
http://www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark überprüft die Inhalte die mit Banhate übermittelt werden, meldet die Inhalte beim Provider und kümmert sich bei strafrechtliche Relevanz um die Erstattung einer Anzeige.
- Meldestelle gegen Kinderpornografie und Nationalsozialismus im Internet